Reittherapie über das Persönliche Budget abrechenbar ?

In diesem Bereich können alle Fragen zur Pflegeversicherung, MDK; Verhinderungspflege, Pflegetagebuch ect. gestellt werden.

Beitragvon *Martina* » 6/9/2008, 14:35

Hallo Sascha -

zum Ersten bin ich froh, dass eventuelle Missverständnisse ausgeräumt sind.

Und nein - wir bekommen wirklich die Unterstützung, die wir brauchen. Nicht immer ohne Kampf, aber ich bin sehr dankbar für die Unterstützung durch KK und Staat.
Und das sage ich ohne wenn und aber.
Wir haben sehr nette SB bei der Beihilfe und bis auf wenige Ausnahmen auch bei der KK/PK. Es gibt wirklich keine Benachteiligung (Ganz im Gegenteil: Wenn ich auf die Rechnungen schaue, frage ich mich manchmal, wieviele Leute gesund sind, damit diese Kosten für Jakob gedeckt sind. Alleine die Sondenkost hat bisher pro Monat über 1600 Euro gekostet.).

Und JA! Du hast in einem vollkommen Recht - und das habe ich gestern auch mit Anke besprochen - genauso, wie man das bestmögliche für normal entwickelte Kinder will, möchte man natürlich auch für die behinderten.
Und JA - du hast auch da Recht - wir wollen für Jakob keine Therapie im Sinne: "Es wird alles besser", sondern wir wollen den status quo halten. Und wollen, dass er grinst. Mehr nicht.

Um es mal dumpf auszudrücken (Und das ist auch der Seilakt, auf dem wir uns bewegen): Wir wollen, dass es ihm gut geht.

Und ja - deinen Vorschlag von wegen Vorstellung des Kindes habe ich auch schon wahrgemacht :oops: Leider geht es bei uns nicht persönlich. Aber deine Darstellung hat mich wirklich zum Lachen gebracht:
Na dann wird Zeit! Ich bin mal mit den Mädels bei einer hereinspaziert und habe ihr gesagt, sie solle doch jetzt und hier den Mädels ins Gesicht sagen, dass sie in ihren Augen nicht weiter sind als beschissene Krüppelkinder. Das ganze Großraumbüro war so still, dass man eine Büroklammer hätte fallen hören können. Hat sie nicht, aber sie unterschrieb die Genehmigung etwa 3 Sekunden später.



Bei uns hatte damals die Beihilfe den Therapiestuhl abgelehnt und ich habe dann gebeten, dass auch Jakob, die Möglichkeit haben soll, sitzen zu können. Und habe ein Foto geschickt. Einen Tag später habe ich einen Anruf bekommen. Von der SB, die mir unter Tränen sagte, dass Jakob die Möglichkeit zu sitzen bekommt und ich SOFORT das Teil bestellen soll.
Geht doch! Und das im gegenseitigen Verstehen.

Aber gehen wir mal sachlich weiter:

Wir haben die Möglichkeiten der
- Verhinderungspflege,
- Pflegeleistungsergänzung
- Eingliederungshilfe
- Persönliches Budget

Ich bin eigentlich nicht wirklich auf den Kopf gefallen - aber die Abgrenzungen finde ich schwierig.


Liebe Grüße,

Martina
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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Beitragvon Reiner » 6/9/2008, 15:51

Hallo zusammen,

wenn ich diese Diskussion rund um das pers. Budget jetzt richtig verstanden habe, bleibt mein Fazit:
Es gibt keine Möglichkeit über das pers. Budget Therapien oder Hilfsmittel zu finanzieren, die ursprünglich nicht vom jeweiligen Kostenträger übernommen wurden.

LG

Reiner

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Beitragvon Sascha » 6/9/2008, 16:15

Uiuiui.

Also, Du hast Verhinderungspflege, Pflegeleistungsergänzung, Eingliederungshilfe. Du hast die Möglichkeit, diese Sachen in Form des Persönlichen Budgets zu bekommen. Das wird vor Allem bei der Eingliederungshilfe interessant.

Das Persöniche Budget ist keine separate oder zusätzliche Sache. Es ist eine Möglichkeit, Sachleistungen in Bargeld ausbezahlt zu bekommen, um damit selbst Sachleistungen einzukaufen. Unsere Schulbegleitung läuft ja auch über die Eingliederungshilfe. Da gibbet die Möglichkeit, dass das Amt sich um alles kümmert, eine Kraft besorgt, und mit ihr oder einem Wohlfahrtsverband abrechnet. Bedeutet ne Menge Arbeit fürs Amt.
Oder: Du erhälst die selbe Eingliederungshilfe in Form des Persönlichen Budgets. Hierbei kümmert sich das Amt um nix. Sie geben Dir nur die Kohle, die sie sonst auch zahlen müssten. Somit hast Du jetzt den ganzen "Stress" an den Backen.
Grundsätzlich kannst Du sämtliche Leistungen in Form des Persönlichen Budgets erhalten. Im grünen Forum war da jetzt ein Thread mit Windeln übers PersB dazu.

Also, das PersB ist keine eigenständige Leistung, sondern lediglich eine Bezugsmöglichkeit einer Leistung. Du kannst Dich auch hinstellen nud die Kosten für die KG als PersB bekommen. Dann müsstest Du Deine Physiotherapeutin selbst bezahlen. Ist in diesem Falle aber schwachsinnig, da es dort Regelsätze gibt. Da kannst nicht viel wirtschaften. Anders ist es mit einer Schulbegleitung, wie Du im anderen Thread lesen kannst. Mit dem PersB hast Du da die volle Kontrolle über die Kosten und kannst erspartes Geld anderweitig einsetzen, z. B. für die Begleitung zum Reiten, wenns nicht separat genehmigt würde.

:smile:
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Beitragvon Sascha » 6/9/2008, 16:18

Reiner hat geschrieben:Es gibt keine Möglichkeit über das pers. Budget Therapien oder Hilfsmittel zu finanzieren, die ursprünglich nicht vom jeweiligen Kostenträger übernommen wurden.


Nee Rainer, da biste aufm völlig falschen Dampfer.

Nochmal ganz langsam:

Grundsätzlich ist das Persönliche Budget keine Extraleistung, die neuerdings erbracht wird. Vielmehr besteht durch das PersB die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen in deren eigener Verantwortung zu decken. Das bedeutet, dass die angesprochenen Leistungen nicht mehr über vorbestimmte Leistungserbringer „erbracht“ werden, sondern dem behinderten Menschen in Form von Geld (oder Gutscheinen) zur Verfügung gestellt werden und von ihm selbst bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Dies ermöglicht eine ungeheure Flexibilität und Unabhängigkeit für die Gestaltung des alltäglichen Lebens. Es können Pflegedienste oder Assistenzen je nach Bedarf leichter gewechselt, Leistungen verschiedener Anbieter können nebeneinander kombiniert werden (hierauf wird weiter unten genauer eingegangen). Grundsätzlich werden also Leistungen, die zu einem Ziel führen, wie bisher erbracht, nur der Weg dorthin ist ein anderer und eventuell ein angenehmerer.
Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch auch die Befürchtung, das PersB soll zu Kosteneinsparungen führen. Die Gefahr lauert dann, wenn die Bedarfsdeckung zu knapp berechnet und somit nicht genügend auf die Bedürfnisse des Budgetnehmers eingegangen wird. Wie bereits erwähnt, ist das Persönliche Budget eine andere Form von bisherigen Teilhabeleistungen. Wenn man also während der Antragstellung merkt, dass versucht wird, einen über den Tisch zu ziehen, kann man jederzeit das ganze Spielchen abbrechen und zu den ursprünglichen Leistungen zurückkehren. Dies ist grundsätzlich immer möglich, auch wenn man das PersB bereits in Anspruch nimmt.

Budgetierfähige Leistungen

Budgetierfähig sind alle Leistungen zur Teilhabe, die in §17 Abs. 2 SGB IX genannt werden, aber auch alle anderen, „alltägliche“ und „regelmäßig wiederkehrende“ Bedarfe.
Die Definition „alltäglich“ bezieht sich hierbei auf die Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben sowie auf die Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes. Ziel ist es, diese Anforderungen individuell bewältigen zu können und sein eigenes Potential zu erweitern.
„Regelmäßig wiederkehrend“ ist der Bedarf dann, wenn er entweder in feststellbaren Zeitabständen anfällt (z.B.: täglich, wöchentlich, monatlich, usw.) und so einen erkennbaren Rhythmus aufweist, oder innerhalb eines vorab feststehenden Zeitraums dauerhaft oder wiederholt gegeben ist.

Einfaches/Trägerübergreifendes Budget

Beim einfachen Persönlichen Budget handelt es sich um Leistungserbringung eines einzelnen Leistungsträgers. Dies macht beispielsweise Sinn bei Finanzierung der Schulbegleitung eines OI-Kindes. Hierbei wird diese Schulbegleitung nicht vom Sozialhilfeträger bezahlt, sondern von den Eltern des Kindes, denen wiederum das Geld hierfür vom angesprochenen Sozialhilfeträger zur Verfügung gestellt wird.
Beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget sind mehrere Leistungsträger beteiligt, z. B.: Gesetzliche Krankenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Gesetzliche Rentenversicherung, öffentliche Jugendhilfe, Sozialhilfe, Pflegeversicherung und Integrationsämter. Dies macht immer dann Sinn, wenn Leistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht werden, z. B.: Hilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsassistenz) vom Integrationsamt, Krankengymnastik von der Krankenkasse, Kfz.-Hilfe (Fahrten zur Arbeit) von der Bundesagentur für Arbeit oder Freizeit-Budget (Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) vom Sozialamt. Jeder der genannten Kostenträger trägt sein Teilbudget bei. Alles zusammen ergibt dann das Gesamtbudget, über das der behinderte Mensch unter Eigenregie verfügen kann. Um es mal mit einer Suppe zu vergleichen: Die einzelnen Zutaten der Leistungserbringer (Teilbudgets) ergeben die fertige Suppe (Gesamtbudget). Mit dieser Suppe futtert man seine eigenen Leistungserbringer (z. B.: Assistenzen, Physiotherapeuten, Pflegepersonal usw.).


Alles klar?
:oops:
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Beitragvon Reiner » 6/9/2008, 16:34

Hallo Sascha,

Alles klar?
Leider NEIN

Ich frag mal andersrum, wenn die Schulbegleitung für eure Zwillis nicht über das pers. Budget abgedeckt würde, dann würde es doch bestimmt über die Sozialhilfe / Sozialamt erbracht / finanziert.

Jetzt hast du doch nur die Aufwendungen mit der der eigens dafür eingereichten Firma und die finanzielle Abwicklung an der Backe.

Was machst du, wenn die Schulbegleitung erkrankt oder ...... Musst du dann für Ersatz sorgen ?

Einen Vorteil sehe ich natürlich darin, dass ihr durch das PB auch in den Ferien eine Betreuung für Janina u. Juliane vor Ort zu haben.

Wäre ohne das PB für Janina u. Juliane eine Schulbegleitung nicht gesichert gewesen?

In welchen Fällen könnte neben der Schulbegleitung das pers. Budget noch sinnvoll sein ?

LG

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Beitragvon Reiner » 6/9/2008, 16:44

Sascha,

dein erstes Posting habe ich erst jetzt gelesen.

Ich erfreue mich gerade über die gleich Wortwahl, wie an der Backe / an den Backen :smile:

OK, nicht genehmigte Therapien aus den selber erwirtschaften Gewinnen beim PB zu finanzieren, ist sicherlich eine clevere Variante.
Besteht dabei evtl. ein Risiko, dass der Kostenträger bei den Verhandlungen im nächsten Jahr den von dir in diesem Jahr erzielten geringeren Kostensatz zum Ansatz bringt ?

LG

Reiner

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Beitragvon Sascha » 6/9/2008, 17:20

Reiner hat geschrieben:Besteht dabei evtl. ein Risiko, dass der Kostenträger bei den Verhandlungen im nächsten Jahr den von dir in diesem Jahr erzielten geringeren Kostensatz zum Ansatz bringt ?
Wir müssen keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes bringen. Es aber schon geschaut, dass eine Schulbegleitung in der Klasse sitzt (sog. Leistungsnachweis). Es steht auch nirgens geschrieben, dass zuviel gezahltes Geld zurück erstattet werden muss.

Die Art der Abrechnung, bzw. des Leistungsnachweises, wird in der Zielvereinbarung festgeschrieben. Der Nachweis soll sich hierbei auf die Leistung beziehen und nicht auf den Preis. Eine Ergebnisqualitätskontrolle ist ausreichend und ist abhängig von der Art der Leistungserbringung und dem Bedarf. So soll die Bereitschaft zur Eigenkontrolle und Selbstbestimmung des Budgetnehmers gestärkt werden.

So sieht es die Verordnung über das PersB vor.

:smile:
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Beitragvon Sisa » 6/9/2008, 17:38

Hallo Sascha!
Da klinke ich mich doch hier auch noch rein und wiederhole eine Frage von Reiner:
Was machst du, wenn die Schulbegleitung erkrankt oder ...... Musst du dann für Ersatz sorgen ?


Fragende Grüße
Silke
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Beitragvon Reiner » 6/9/2008, 18:28

Hallo zusammen,

nehmen wir mal ein anderes Beispiel:

Angenommen wir wären mit dem derzeitigen Schultransport unzufrieden, dann könnten wir (in Rücksprache mit dem Kostenträger) im Rahmen des pers. Budgets ein anderes Transportunternehmen beauftragen, oder den Schultransport auch selber durchführen, und von der evtl. Einsparung andere Therapien oder auch goldene Wasserhähne :smile: leisten ?

--------------

Noch eine meiner speziellen Fragen:
Wie ist die Bezahlung bei Krankheit oder Krankenhaus Aufenthalten der Kinder geregelt ?
Die Schulbegleitung hat einen gültigen Arbeitsvertrag mit dir.
Wegen evtl. Krankheit oder längerfristigen KHS Aufenthalt der Zwillis wird keine Leistung erbracht, bleiben die Eltern dabei auf den Kosten (für die Angestellte) hängen ?



Lieben Gruß

Reiner

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Beitragvon Sisa » 6/9/2008, 18:45

Ähem, hallo Reiner! Dass sind schon Fragen, die ich an Sascha in die Rubrik Schule und Kindergarten Schulbegleitung übers pers. Budget gestellt habe :wink:

viele Grüße
Silke
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Beitragvon Reiner » 6/9/2008, 18:56

HAllo Silke,

DANKE für den Hinweis. Ist mir wohl durchgerutscht.

Dann werde ich in Sachen SCHULTRANSPORT dort mal weiterlesen.

LG

Reiner

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Beitragvon Heike&Co » 8/9/2008, 19:11

Hallo Sascha,

ich glaub da war ein Artikel in der Zeitung die eh niemand liest *g*. Allerdings in der ausführlichen Sonntagsausgabe :lol: . Die anderen sechs Tage würde ich sie auch nicht lesen 8-) .

LG, Heike
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Beitragvon Sascha » 8/9/2008, 19:43

Reiner hat geschrieben:Angenommen wir wären mit dem derzeitigen Schultransport unzufrieden, dann könnten wir (in Rücksprache mit dem Kostenträger) im Rahmen des pers. Budgets ein anderes Transportunternehmen ... und von der evtl. Einsparung andere Therapien oder auch goldene Wasserhähne :smile: leisten ?
Möglich schon. Nur der Schultransport muss gewährleistet sein und Du brauchst da Verhandlungsgeschick mit dem Busunternehmen.

Reiner hat geschrieben:Wie ist die Bezahlung bei Krankheit oder Krankenhaus Aufenthalten der Kinder geregelt ?
Die Schulbegleitung hat einen gültigen Arbeitsvertrag mit dir.
Wegen evtl. Krankheit oder längerfristigen KHS Aufenthalt der Zwillis wird keine Leistung erbracht, bleiben die Eltern dabei auf den Kosten (für die Angestellte) hängen ?

Wenn die Schulbegleitung krank ist, bekommt sie 6 Wochen Lohnfortzahlung von mir. Muss ich als AG. Allerdings bekomme ich davon was wieder über die Umlagen, die ich bezahle (siehe Rechnung Schulbegleitungsthread). Auch bei einer Schwangerschaft wäre das so. Wenn die Schulbegleiterin krank wird, geht Heike solange mit.
Solange wenigstens ein Zwilling zur Schule geht, ist gar nix los. Das Budget läuft auf beide Ziegen. Wenn beide nicht hingehen, muss ich die Fehlzeiten dokumentieren. Gekürzt wird das Budget aber nicht.

@Heike: Diese Zeitung hat sonntags eine andere Zielgruppe, als die, die jeden Tag erscheint. In dieser würdest Du aber auch nicht meine Kinder wiederfinden. :wink:

Viele Grüße
Sascha
:)
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