Hallo Jean!
Soweit ich bisher mitbekommen habe, ist wohl die Zuständigkeit Ländersache.
Heißt zum Beispiel für Nordhessen: die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und damit der I-Helfer wird von der zu besuchenden Schule beantragt -> von dort geht es zum Schulamt -> dann zur Kreisverwaltung / Gesundheitsamt. Nachdem die medizinische Problematik erfasst ist, wird ein Sonderpädagoge eingeschaltet, welcher die Hilfestellung im Schulalltag erfasst
Auf Grundlage dieser Stellungnahmen hat man einen Bedarf ermittelt und hier gibt es dann im Bereich der Eingliederungshilfe eine Sachbearbeitung "Schulassistenz", welche dann das geforderte umsetzt, in dem sie eine ortsnahe soziale Einrichtung mit Zivistelle um Bereitstellung eines Zivis bittet.
Du siehst also, wenn ihr jetzt zur Eingliederungshilfe geht, um Kontakte zu knüpfen - könnten die im Sande verlaufen, weil die Eingliederungshilfe nur Lieferant der Leistung ist.
Am schnellsten müsstest ihr an das gewünschte kommen, indem ihr direkt Kontakt mit mit den Regel-Schulen aufnehmt und dort erfragt, ob Kinder mit Schulassistenz vorhanden sind.
Viellleicht könnte man in diesen Klassen gespräche mit den Kindern führen umd das Verständnis für das betroffene beinderte Kind etwas zu erweitern oder mit den Lehrern, die nicht so viel Ahnung von Behinderung haben.
Ich denke mir das würde ganz gut passen.
Dazu gibt es schon eine Unterrichtsmappe "soziales Lernen" oder ähnlich.
Leider habe ich keinen Kontakt mehr zu Sarahs alter Lehrerin, sonst hätte ich dir eine Adresse oder Bezugsmöglichkeit nennen können. Die Klassenlehrerin hat übrigens die Klassenlehrerstunde als Unterrichtseinheit "soziales Lernen" ausgeweitet .
Kinder werden ja nicht nur wegen ihrer körperlichen Einschränkung ausgegrenzt, sondern auch, weil sie zum Beispiel zu dick sind oder aber einer sozialen Randgruppe angehören.
Viele Grüße
Silke