von Reiner » 7/9/2008, 19:02
Hallo Martina,
die Quelle müsste das SGB 11 § 40 sein
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 31 Euro
nicht übersteigen.
Nach dem Katalog zählen zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln in der Pflegeversicherung:
1. saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Indikation:
Der Einsatz von saugenden Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch verhindert bei der Körperhygiene, beim Einsatz von Bettpfannen (Stechbecken) und Urinflaschen/-schiffchen, dass die Bettwäsche häufig gesäubert werden muss und erleichtert somit die Pflege.
2. Schutzbekleidung
2.1. Fingerlinge
Fingerlinge dienen ausschließlich dem Schutz des Pflegenden bei der digitalen Ausräumung des Rektums des Pflegebedürftigen.
2.2 Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe dienen der allgemeinen Hygiene, z.B. dem Schutz beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten sowie bei sonstigen Risikosituationen, wie z.B. chronischen Infektionen des Pflegebedürftigen.
2.3 Mundschutz
Der Mundschutz dient ausschließlich dem Schutz des Pflegenden, wenn vom Pflegebedürftigen gesundheitliche Gefährdungen gegenüber dem Pflegenden ausgehen können.
2.4 Schutzschürzen
Schutzschürzen dienen dem Schutz des Pflegenden.
3. Sonstige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Hand- und Flächendesinfektionsmittel ; Desinfektionsmittel dienen der allgemeinen Hygiene, z.B. bei chronischen Infektionen, beim Umgang mit Körperausscheidungen, Blut und Sekreten sowie bei sonstigen Risiko Situationen.
Jetzt bleibt noch zu klären, wie und wo das mit dem pers. Budget geregelt ist.
LG
Reiner
Reiner und Karin mit Annika 05/00 ICP, Epilepsie, nur 10 Worte sprechend, Rollikind und dem grossen Bruder Felix 02/96
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