anke hat geschrieben:Joost kann beim FED über die Kurzzeitpflege betreut werden. Hier ist eine Sonderregelung nach dem "Pflegeweiterentwicklungsgesetz" anerkannt worden.
Somit können wir Joost nun auch hier in Nordhorn unterbringen, am Freitag wird Joost seine erste Nacht bei der Lebenshilfe verbringen!
Wir haben zunächst für dieses Jahr die Zusage. Ich gehe jedoch davon aus, dass das auch im nächsten JAhr kein Problem ist.
LG
Anke
Was hat der FED mit der Kurzzeitpflege zu tun
Wenn Joost doch in die Lebenshilfe zur Kurzzeitpflege geht,dann rechnet doch üblicherweise die Lebenshilfe ( oder Einrichtung ) mit der Krankenkasse über die Kurzzeitpflegegelder ab.Und wenn die verbraucht sind,was ja schnell der Fall ist dann kann man es weiter laufen lassen über die Verhinderrungspflege,& danach über die Betreuungsgelder.
Und wenn das alles auf gebraucht ist,dann einen Antrag stellen beim zuständigen LWL.
Den FED wenn ich den mal benötige,der rechnet die Kosten mit der KK ab über Betreuungsgelder.
Aber den nehme ich schon Jahre nicht mehr in Anspruch,da ziehe ich lieber die Kurzzeitpflege vor.
Aber es ist schön zu lesen das Joost mal in die Lebenshilfe geht denn so kommst du auch mal wieder zu Kräften.Ich nutze die Zeit auch immer um zu tanken.
Liebe Grüße Inge