*Martina* hat geschrieben:Meinst du, eine ärztliche Verordnung plus Ablehnung durch die Kasse reicht dann?
Ich glaube nicht. Zum Beispiel ist der medizinische Nutzen einer Krankengymnastik erwiesen, der einer Hippotherapie, soweit mir bekannt, nicht.
*Martina* hat geschrieben:... behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen" auszulegen sind.
Naja, nicht behinderte Kiddies gehen auch reiten, das muss auch von den Eltern bezahlt werden. Wegen der
Teilnahme könnte ich mir vorstellen, dass da eher eine Begleitperson finanziert werden würde. Also reiten selbst zahlen, um die
Teilnahme zu ermöglichen, muss eine Begleitperson dabei sein.
*Martina* hat geschrieben:Während es für andere Kinder, die eine andere Behinderung haben, eine Schulbegleitung bedeuten kann, bedeutet es z.B. für Jakob, dass er überhaupt am Leben teilnehmen kann, außer nur rumzuliegen/sitzen.
Ja eben, um die
Teilnahme án einer Schule zu ermöglichen, muss eine Begleitperson mit, die finanziert wird. Deswegen die Idee mit der Begleitperson beim Reiten.
*Martina* hat geschrieben:Meine Frage wäre deshalb: Wer bestimmt, was für welches Kind Teilhabe bedeutet.
Das Gesetz und Du.
*Martina* hat geschrieben:Oder andersrum: Ab welcher Schwere/Art der Behinderung ist das pB ungültig?
Nee, das ist Quatsch. Das hat nix mit Schwere zu tun, eher mit Deinen Emotionen. Ist aber völlig in Ordnung. Das PersB ist für alle behinderten Menschen gedacht.
*Martina* hat geschrieben:Wenn sich Annika, das ist nur theororetisch, weil ich nichts weiter weiß, an einer regelmäßigen Reittherapie freut und damit Selbstbewusstsein aufbauen kann und dadurch gleichzeitig den Nutzen hätte, dass die Adduktoren gedehnt sind, wäre das nicht ein Grund für ein pB?
Nee, auch nicht. Gesunde Kiddies "freuen" sich auch, wenn sie reiten können und nebenbei ihre Adduktoren gedehnt werden. Auch sie bauen Selbstbewusstsein auf. Es wäre eher der Weg über eine "Begleitperson" sinnvoll, weißt schun, wegen der Möglichkeit der
Teilnahme am Reiten.
*Martina* hat geschrieben:Ich hänge dabei am Begriff "die für sie erreichbare Teilnahme".
Hmpf, das ist ein blöder Begriff. Den Sinn dessen wird irgendwann ein Richter klären müssen.
Ãœbrigens ist in der Zeitschrift
"Der Durchbruch" ein ziemlich guter Artikel über das PersB, mit allen Verweisen auf die "zuständigen" Gesetze. Wenn Du mir Deine Adresse verrätst, schick ich Dir ein Exemplar.
*Martina* hat geschrieben:P.S. Ich würde auch so gerne die Zwillinge in der Zeitung sehen!!!!
KLICK HIER DRAUF!
Viele Grüße
Sascha