folgendes habe ich zur Feinstaubplakete gefunden:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
Gruß
Reiner