Hallo.
Unser Sohn (spastische Parese, Intensionstremor und leichte geistige Entwicklung) hat ein neues Therapiedreirad von der Krankenkasse genehmigt bekommen. Nur das Hilfsmittel -Tandemkupplung (über 600 Euro)- wurde nicht genehmigt, weil es nicht in den Leistungskatalog steht. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt. Jetzt geht es in den Widerspruchsverfahren (tagt jeweils zum Ende des Monats). (habe erfahren, das hier nur geguckt wird ob die Krankenkasse alle Wege richtig eingehalten hat und nicht der medizinische Bereich- auch das der MDK nicht vom medizinischen Fachpersonal sein soll). Das heißt für uns eigentlich nur - vor Gericht gehen. Da unser Sohn selber nur 10-15 Minuten fahren kann ist er dann auf Hilfe angewiesen, weil seine Spastik einsetzt - beim alten Therapiedreirad war es uns möglich ihn am Lenker mitzuziehen, da das neue aber größer ist, können wir nicht nebeneinander fahren. Wer hat Erfahrungen mit gerichtlichen Verhandlungen?
Liebe GrĂĽĂźe - Monika