Hallo Marion,
wenn du eine schriftliche Ablehnung hast, muss ein Gutachten vorliegen.
Normalerweise ist es so, dass der MDK ein Gutachten erstellt, das dann an die Fachleute (sehr oft Ärzte) der KK geht, die dann letztendlich das Sagen haben und dies dann dem Sachbearbeiter mittteilen.
Ich würde auf die Kopie des Gutachtens bestehen. Nur dann kannst du schwarz auf weiß sehen, was angerechnet wurde und was nicht. Und erst dann kannst du detailliert Widerspruch einlegen.
Auf telefonische Auskünfte verlasse ich mich nicht mehr. Und mache das jetzt so wie die KKs auch: Ich schreibe mir von wichtigen Gesprächen eine Notiz, die auch den Namen des SB enthält.
Womit Reiner recht hat - häusliche KG zählt nicht, Inhalieren nur in Einzelfällen.
Ist die Extranahrung vom Arzt angeordnet oder wird sie verschrieben? Für die Zubereitung wird dir wenig Zeit angerechnet - weil du ja auch für ein gesundes, gleichaltriges Kind kochen müsstest.
Und mit der Wäsche ist es so, dass davon ausgegangen wird, dass du mit 4x Unterwäsche+Hose keine Wama vollkriegst (das Argument - du könntest die Wäsche ja nicht tagelang liegen lassen, interessiert nicht) und dann wird wieder der Mehraufwand zum gesunden Kind, das sich schmutzig macht, gegen gerechnet.
Zusammengefasst: Hol dir das Gutachten und vergleiche mit Michaels Pflegefibel. Und lege dann detailliert Widerspruch ein, wenn du das Geühl hast, dass etwas nicht passt.
Liebe Grüße,
Martina