Uuuaaaarrgghh. Hab ich tatsächlich übersehen – sorry. Ich sollte dann doch mehr als 3 Stunden schlafen.
-> wie geht das?
Recht einfach.
-> welche Ämter habt ihr mit welchen Anträgen aufgesucht?
Nach §§ 53, 54/1 SGB XII ist das Sozialamt (Eingliederungshilfe) dafür zuständig. Einfach einen formlosen Antrag stellen: „Hiermit beantrage ich für ... Eingliederungshilfe in Form des Persönlichen Budgets.
-> gehört dazu auch die Begleitung zur Schule und nach Hause?
Jein.
Aber der Reihe nach. Nach dem Antrag bekamen wir einen Termin für ein Gespräch. In diesem ging es um den Umfang der Leistungen und – natürlich – ums Geld. Das Sozialamt wollte 11 Euro zahlen, wir wollten 21 Euro. Nach einigem hin und her einigten wir uns auf 16 Euro/Stunde und auf 20 Betreuungsstunden/Woche, gemäß dem Stundenplan. Es wurde die Zielvereinbarung unterschrieben, ein Nachweis über die Verwendung der Gelder, ist, gemäß der Verordnung zum PersB, nicht zu erbringen.
Nun war ich Arbeitgeber. Per Telefon besorgte ich mir beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer, damit ging ich zum Finanzamt und bekam eine eigene Steuernummer. Die „Firma“ war geboren.
Um eine passende Begleiterin zu finden, wollten wir erst eine Anzeige im örtlichen Wurstblättchen aufgeben. Allerdings hat es sich vorher herumgesprochen und wir hatten auf einmal 3 Bewerberinnen. Bei einer davon passte die gesamte Chemie und wir wählen sie aus. Ich machte mit ihr einen Arbeitsvertrag, meldete sie bei der KK an und natürlich auch beim FA. Wichtig ist auch die Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung! Die ganze Beitragsrechnerei macht ein Steuerbüro für uns.
So, nun bekommen wir ja nur Geld für die reine Schulzeit, und es beginnt die Rechnerei. Das Jahr hat 12 Monate, davon sind, nach Abzug der Ferien/Feiertage, ca. 9 Monate reine Schulzeit. Es ist fürs Amt recht kompliziert, die einzelnen Beträge für jeden Monat zu errechnen und diese Beträge einzeln zu überweisen. Deswegen, und das ist im Sinne des PersB, wird der Betrag aufs Jahr umgerechnet und wir bekommen jeden Monat immer die gleiche Summe per Dauerauftrag überwiesen.
Ich rechne es mal ganz grob vor:
20 Stunden/Woche x 4 Wochen/Monat = 80 bezahlte Stunden/Monat.
80 Stunden/Monat x 9 Schulmonate = 720 Stunden/Jahr.
720 Stunden x 16 Euro (Stundenlohn) = 11520 Euro.
11520 Euro : 12 Monate =
960 Euro/Monat.
Wir haben also jeden Monat 960 Euro zur Verfügung, auch in den Ferien.
Im Arbeitsvertrag hab ich geschrieben, dass die monatliche Arbeitszeit 80 Stunden beträgt. Demzufolge müsste sie auch in den Ferien arbeiten. Dadurch jedoch, dass sie jeden Tag eine knappe „Ãœberstunde“ hat (Wege) sammelt sie diese und bummelt die Ãœberstunden in der Ferienzeit ab. Auf diese Weise habe ich die Wege mitfinanziert. Das ist legitim und legal und im Sinne des PersB!
Da ich als Arbeitgeber auch Sozialabgaben, Steuern, ges. Unfallversicherung, Steuerberater, Kontogebühren etc. tragen muss, ist es sehr sinnvoll, diese Ausgaben mit einzuberechnen, sonst ist die „Firma“ noch vor Monatsende insolvent. Also zahle ich der Schulbegleiterin nicht 960 Euro/Monat, sondern 760 Euro.
Aber rechnen wir gleich weiter. Für die Schulbegleiterin ergibt sich folgende Rechnung:
Arbeitnehmer Bruttolohn: 760,00 €
Brutto für Gleitzone: 750,93 €
Lohnsteuer: 0,00 €
Solidaritätszuschlag: 0,00 €
Kirchensteuer: 0,00 €
Kammerbeitrag: 0,00 €
Krankenversicherung: 56,46 €
Rentenversicherung: 73,82 €
Arbeitslosenversicherung: 12,24 €
Pflegeversicherung: 7,23 €
Abzüge gesamt: 149,75 €
Nettobetrag Schulbegleiterin: 610,25 €
Für mich gilt diese Rechnung:
Arbeitgeber Bruttolohn: 760,00 €
Krankenversicherung: 50,92 €
Rentenversicherung: 75,62 €
Arbeitslosenversicherung: 12,54 €
Pflegeversicherung: 7,41 €
Umlage 1: 9,01 €
Umlage 2: 1,50 €
Arbeitgeberbelastung: 917,00 €
Ich habe also 917 Euro Kosten. Dazu kommt noch 14,50 Euro Steuerberater und ca. 6 Euro gesetzliche Unfallversicherung. Das macht zusammen 937,50 Euro. 960 Euro bekomme ich, bleibt also ein Plus von 22,50 Euro für evtl. sonstige Ausgaben, wenn da mal welche anfallen sollten. Sollte dann am Jahresende noch was übrig sein, gehe ich mit unserer Schulbegleiterin Essen.
(Die Zahlen sind ganz grob gerundet. Tatsächlich sind es etwas mehr als 9 Monate Schule. Die Rechnung ansich ist aber korrekt.)
Den Lohn überweise ich per Dauerauftrag, Steuern und Sozialabgaben werden per Lastschrift vom „Firmenkonto“ abgebucht. Die Lohnabrechnung, Meldung zur Sozialversicherung und all den anderen Papierkram erledigt das Steuerbüro.
Im ersten Moment klingt das vllt. etwas kompliziert, ist es aber nicht. Es geht quasi von selbst. Ich bin begeistert!
Alles verstanden??
Viele Grüße
Sascha