Die „Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen - Bundesrepublik Deutschland e.V." ist ein Zusammenschluss von Ärzten und Fachleuten verschiedener Disziplinen, aus Kliniken der Kinder- und Jugendrehabilitation in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendrehabilitation in der Bundesrepublik auf hohem Niveau zu fördern.
Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet über parteipolitische, weltanschauliche und religiöse Grenzen hinaus.
http://www.arbeitsgemeinschaft-kinderre ... r_reha.php
Vier Schritte zur Reha
Ganz einfach:
die ersten Schritte.
Gemeinsam mit Ihrem Arzt reichen Sie einen Antrag auf stationäre Vorsorge oder Rehabilitation für Ihr Kind (§ 31 SGB VI, § 23 und § 40 SGB V) beim Kostenträger ein. (Den Antrag erhalten Sie bei Ihrem Leistungsträger. Einige Rehabilitationskliniken stellen den Antrag auf ihrer Homepage als Download bereit.)
Der Leistungsträger wählt eine geeignete Rehabilitations- oder Vorsorgeklinik aus. Ihr Arzt kann eine geeignete Klinik empfehlen.
Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung durch den Leistungsträger. Im Fall einer Ablehnung sollten Sie die unbedingt die Möglichkeit des Widerspruchs prüfen.
Sie erhalten eine Termin durch die Reha-Klinik.
hier ein interessanter Link:
http://www.arbeitsgemeinschaft-kinderre ... lichen.pdf
Liebe Grüße
Mone