Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können
Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Weitere Informationen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zur_Pflege
Das Gesetz greift auch bei Hospizaufenthalten.