11. Bahnfahren mit Behinderung oder behinderten Kindern

11. Bahnfahren mit Behinderung oder behinderten Kindern

Beitragvon *Martina* » 1/11/2009, 22:05

Nachteilsausgleich:

Bahnfahren

Vergünstigungen durch das Sozialgesetzbuch IX

Schwerbehinderte Menschen erhalten bei Reisen mit der Deutschen Bahn laut Gesetz eine Reihe von Vergünstigungen.
Sie heißen "Nachteilsausgleich" und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen: Ausweis und Wertmarke
Menschen mit Behinderungen können Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie einen amtlichen Ausweis - er ist grün und hat einen halbseitigen, orangefarbenen Flächenaufdruck- mit gültiger Wertmarke besitzen.

Die Wertmarken sind beim Versorgungsamt erhältlich, das den Schwerbehindertenausweis zusammen mit einem Streckenverzeichnis ausgibt. Die Marken gelten entweder ein Jahr oder ein halbes Jahr und kosten zur Zeit EUR 60,- bzw. EUR 30,-.

Kostenlos erhalten die Wertmarke behinderte Menschen, die blind oder hilflos sind, die Arbeitslosenhilfe oder laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilfegesetz bzw. entsprechende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen.

Leistungen im Rahmen des Nachteilsausgleichs

Mit Ausweis und Wertmarke haben behinderte Menschen Anspruch auf folgende Leistungen:
Unentgeltliche Beförderung in folgenden Zügen der Deutschen Bahn:

* in IR- und D-Zügen (Fernverkehr)
* IRE-, RE-, RB-, Zügen und S-Bahnen (Nahverkehr)

Das gilt immer in der 2. Klasse auf den im Streckenverzeichnis eingetragenen Strecken sowie auf den Strecken der Verkehrsverbünde (IR- und D-Züge können kostenlos nur benutzt werden, wenn sie für den Verkehrsverbund freigegeben sind).

Bitte beachten Sie: EC/IC und ICE sind von der unentgeltlichen Benutzung grundsätzlich ausgeschlossen.
Unentgeltlich, und zwar unabhängig vom Wohnort des Behinderten, ist die Beförderung auch:

* auf NE-Strecken (Betreiber ist nicht die DB) in Zügen des Nahverkehrs in der 2. Klasse
* auf allen Buslinien im Nahverkehr. Darunter zählen Linien, die im Allgemeinen nicht weiter als 50 km reichen
* innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften in der 2. Klasse von Zügen, die mit Verbundfahrscheinen benutzt werden können.
* Bitte beachten Sie:
Sind innerhalb eines Verkehrsverbundes oder von Gemeinschaftsverkehren die IR-/D-Züge für Verbundfahrscheine nicht freigegeben und sind die Strecken nicht im Streckenverzeichnis aufgeführt, so muss der DB-Fahrpreis gezahlt werden.
* Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der Schwerbehinderte keine Wertmarke besitzt). Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgenommen werden.
* Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch in einem DB AutoZug (außer Sonderzügen und -wagen) in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt; zahlt die Begleitperson nicht,
auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, auf Strecken der NE-Bahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See,in Sitzwagen von Nachtzügen.

Benutzung der 1. Klasse
Der Ausweisinhaber kann in der 1. Klasse fahren, wenn das ausdrücklich in seinem Ausweis vermerkt ist.
Die Möglichkeit besteht:

* in allen Zügen des Nahverkehrs (S, RB, RE, IRE), der D- und IR-Züge auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehindertenausweis (inkl. Beiblatt und Wertmarke) eingetragenen Strecken
* mit einer Fahrkarte 2. Klasse - mit/ohne BahnCard Rabatt - in allen Zügen der DB, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen und mit Fahrkarten, deren Preise Kostenzuschläge für Arrangements oder Ähnliches enthalten. Beiblatt und Wertmarke werden nicht benötigt

Unentgeltliche Beförderung von Hilfsmitteln
Ein mitgeführter Rollstuhl oder orthopädische Hilfsmittel werden selbstverständlich auch ohne Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und Wertmarke unentgeltlich befördert:

* in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs (ausgenommen in Sonderzügen und Sonderwagen) in Verbindung mit einer Fahrkarte (auch ermäßigt) bzw. mit dem Streckenverzeichnis
* auf Omnibuslinien im Nah- und Fernverkehr, soweit die Beschaffenheit der Busse das zulässt
* Bitte beachten Sie: Ihr Rollstuhl sollte die Maße der ISO-Norm (Breite max. 700 mm, Länge max. 1.200 mm, Gewicht max. 250 kg) nicht überschreiten.

Unentgeltliche Beförderung eines Führ- oder Begleithundes und einer Begleitperson
Das ist auch ohne Beiblatt/Wertmarke möglich, wenn auf der Rückseite des Ausweises ein 'BI' eingetragen ist.

(Quelle: http://www.deutsche-bahn.de)




Sitzplatzreservierung

Eine Sitzplatzreservierung ist für Sie als mobilitätseingeschränkter Reisender besonders wichtig, da es manchmal schwer sein kann, einen Sitzplatz im Zug zu finden, z. B. gerade an Wochenenden und zu Ferienzeiten, wenn viele Menschen mit der Bahn reisen. Außerdem sind die speziellen Plätze für behinderte Reisende mit oder ohne Rollstuhl nur in begrenzter Anzahl verfügbar. Generell empfiehlt sich eine Sitzplatzreservierung auch, wenn Sie sich am Umstiegs- oder Zielbahnhof abholen lassen, da dieser Sie anhand der Wagen- und Platznummer leichter finden kann. Wenn Sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ oder „Bl“ besitzen, können wir einen oder zwei Plätze kostenlos für Sie reservieren.

Quelle:
http://www.bahn.de/p/view/service/barri ... icap.shtml


Mobilitätsservice der Bahn

Mobilitätseingeschränkte Reisende können den Mobilitätsservice der Bahn jetzt noch einfacher bestellen. Wer auf seiner Bahnreise Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen benötigt - beispielsweise einen Hublift für den Rollstuhl -, kann diese ab sofort auch bequem im Internet bestellen.

Unsere Servicemitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gerne beim Ein-, Um- und Aussteigen, begleiten Sie jedoch wegen der kurzen Haltezeiten nicht zu Ihrem Sitzplatz.

Für Ihre Bestellung füllen Sie bitte den Fragebogen aus und schicken ihn bis spätestens einen Werktag vor Ihrer Abreise bis 18:00 Uhr an uns ab. Für Anmeldungen an einem Sonntag oder Montag bis spätestens Samstag 14:00 Uhr.

In Fernverkehrszügen benötigen wir Ihre Wagen- und Platznummer, damit wir Ihre Hilfe gewährleisten können. In Nahverkehrzügen anstatt der Reservierung Platzangabe machen. z.B: 1 Wagen/Zuganfang.

Selbstverständlich buchen wir für Sie auch Ihre Fahrscheine und Reservierungen, die wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zusenden. Diese können Sie telefonisch unter unserer Rufnummer 01805/512 512 (EUR 0,14/Min.) bestellen. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

(Quelle: http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/ha ... vice.shtml )

Dort findet man auch das Formular zum Online-buchen


Hier kann man die Broschüre "Mobil mit Handicap" downloaden:
http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/dbregi ... cap_bf.pdf [b]
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).
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