Hallo!
Ich habe letzte Woche durch den Diebstahl erfahren, dass es nicht ausreicht, verlustige EC-Karten nur bei der Bank zu sperren, wozu es dortige Servicenummern oder die 116 116 gibt. Diese Sperrung gilt nur für Abhebungen am Automaten.
Von der Polizei habe ich erfahren, dass das Lastschriftverfahren extra gesperrt werden muß. Dies läuft über das "Kuno"-Verfahren, wofür man eine sog. Sperrbestätigungsnummer (5stellig) benötigt, die man von der Polizei bekommt. Man kann es kostenfrei machen unter www.kuno-sperrdienst.de oder über eine 0180-Servicenummer, die man von der Polizei bekommt. Außerdem sollte / muß man sich vom Geldinstitut die Kartennummer sowie die Kartenfolgenummer (1stellig) dafür geben lassen. Am besten zur Vorsicht irgendwo notieren, dann spart man sich einiges an Lauferei.
Gruß, Katrin