http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/ ... 95,00.html
Bundesausschuss: Höhere Chance zum Überleben
Frauen, die extreme "Frühchen" erwarten, sollen künftig nur noch in Spezialkliniken entbinden. Damit sollen die Überlebenschancen der Babys erhöht werden. Kritiker befürchten, dass nun die flächendeckende kinderärztliche Versorgung verringert wird.
Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm dürfen nur noch in Krankenhäusern betreut werden, die mindestens 30 statt wie bisher 14 extremer Frühgeburten im Jahr nachweisen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag in Berlin beschloss.
Regelungen gelockert
Für Kliniken, die Neugeborene mit einem Gewicht zwischen 1.250 und 1.500 Gramm versorgen, werden die Regelungen hingegen gelockert. Bisher galt auch dafür eine Mindestzahl von 14 Behandlungsfällen im Jahr. Diese Einschränkung entfällt laut Bundesausschuss nun völlig. Damit können auch kleinere Kliniken solche Frühgeburten versorgen. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Infobox
Wann ist ein "Frühchen" ein "Frühchen"?
In Deutschland kommt eins von 100 Neugeborenen mit einem extrem niedrigen Gewicht von weniger als 1500 Gramm auf die Welt. Nach Angaben des Berufsverbandes der Frauenärzte werden jedes Jahr insgesamt mehr als 50.000 Kinder als Frühchen, also vor Ende der 36. Schwangerschaftswoche geboren. Eine normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen. Neugeborene mit weniger als 1.500 Gramm Gewicht haben ein besonders hohes Risiko für Komplikationen etwa mit der Atmung oder Hirnblutungen. Laut Verband trägt etwa ein Drittel dieser Frühgeborenen Langzeitschäden und Behinderungen davon.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der sehr frühen Frühgeburten demnach auf rund 10.000 verdoppelt. Als Gründe nennen Experten unter anderem Plazentastörungen, Infektionen der Mutter sowie Mehrlingsschwangerschaften als Folge der künstlichen Befruchtung.
Die Entscheidung sei schwierig gewesen, weil die Mindestmengen zur Konzentration der Versorgung auf einige Zentren führe und die wohnortnahe Betreuung einschränken könne, erklärte Rainer Hess, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Es gehe aber darum, den hohen fachlichen Standard bei der Versorgung der "besonders schutzbedürftigen Kleinstkinder" sicherzustellen und "deren Chancen zu erhöhen, zu überleben und dies ohne bleibende Behinderung". Zugleich wird die Versorgung der Frühgeborenen ab 1.250 Gramm Gewicht in Wohnortnähe laut Hess abgesichert.
Kontroverse Diskussion
Über die sogenannten Mindestmengen bei der Versorgung von Frühchen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Gegner, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), befürchteten eine weitere Schließung von Versorgungszentren und die Zentralisierung der kinderärztlichen Versorgung. Zugleich verwiesen sie auf die langen Anfahrtswege für die betroffenen Familien.
Zahlreiche Experten, aber auch Vertreter von Krankenkassen und Patienten hielten die bisherige Mindestzahl von 14 Behandlungsfällen im Jahr dagegen für zu gering und begründeten dies mit der notwendigen Erfahrung, dem Personal und der Ausstattung der Kliniken.
Die Deutsche Kinderhilfe wertete die Anhebung der Mindestgrenze bei der Versorgung von extremen Frühchen als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Dies dürfe jedoch "nicht das letzte Wort sein", erklärte Vereinsvorsitzender Georg Ehrmann. Er verwies auf die Forderung von Experten, die Mindestgrenze auf 50 Behandlungsfälle pro Jahr anzuheben. Dem Beschluss des Bundesausschusses muss noch das Bundesgesundheitsministerium zustimmen.
Mit Material von afp
LG Mone80