Opfer Entschädigungs Gesetz-Wer kennt sich aus

FĂĽr den freundlichen Austausch ĂĽber alle Themen abseits der Behinderung unserer Kinder .... alles was nicht zum Thema passt.

Opfer Entschädigungs Gesetz-Wer kennt sich aus

Beitragvon sabine » 15/9/2009, 21:00

Hallo!

Ich hab da mal ne frage!
Die KK bittet mich erneut um Erlaubnis fĂĽr Florian das OEG durch zusetzen.
(Hatte ich Schon mal gemacht, wurde abgelehnt)
Mus ich da zustimmen, oder kann ich es ablehnen?
Und wenn Die es durch bekommen und Florian das OEG bekommt, mĂĽssen wir die Hilfsmittel selber Zahlen?

Jetzt nach Florian seiner OP ist er mal wieder richtig Teuer.
Alle Hilfsmittel mĂĽssen erneuert werden.
Glaube das die KK einen weg sucht uns los zu werden!

LG
Sabine
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Sabine 08/74 & Florian 04/93 Nach Misshandlung schwer mehrfachbeh./in der Entwicklung von 0-4 mon. blind & gehörlos ,Dennis 05/00 auditive Verarbeitungs-und Wahrnehmungsstörung, Ian 07/05 Gesund
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Beitragvon Ann-Katharin_OS » 15/9/2009, 22:04

Hallo Sabine!

Ich kann dir nur dazu raten! Ich arbeite mit Kindern die OEG bekommen, und diese haben nur Vorteile dadurch. Diese Kinder können sich z.B. auch eine Delfintherapie leisten.

Das OEG enthält keine eigenständigen Versorgungsleistungen. Vielmehr ist nach § 1 Abs. 1 OEG der gesamte Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes anzuwenden. Dieser umfasst insbesondere Heilbehandlung der Schädigung, einkommensunabhängige Rentenleistungen aufgrund der bleibenden Schädigungsfolgen, sowie einkommensabhängige Leistungen mit Lohnersatzfunktion.
Dadurch ist dein Kind auch später abgesichert! Ein sehr wichtiger punkt, wie ich finde.
Stirbt der Geschädigte, besteht eventuell ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, Sterbe- und Bestattungsgeld.

Darf ich fragen, was du fĂĽr Nachteile erwartest?

GruĂź
Ann-Katharin
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Beitragvon sabine » 16/9/2009, 19:15

Hallo Ann-Katharin!

Ich weis ja nicht um was fĂĽr eine summe es sich dabei handelt.

Ich habe angst das wir die Kosten für Hilfsmittel wie z.B. Rolli, Orthesen,Windeln, Korsett u.s.w. selber tragen müssen, und ob es möglich ist das davon überhaupt zu bewältigen.

Weist du darĂĽber was?

LG
Sabine
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Beitragvon Ann-Katharin_OS » 18/9/2009, 22:46

Hallo Sabine!

Dir entstehen keine Kosten. ALLE aufgrund der Tat anfallenden Kosten werden Ăśbernommen.

GruĂź
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