HAllo KAren,
na siehste, geht doch. Das ist genau, das, was ich sage, fĂĽr eine solche Vorgehensweise gibt es keine rechtliche Grundlage, das dient einzig und allein der Absicherung der Einrichtung.
So und jetzt zum Thema Freiheitsberaubung.
Mit dem Zeitpunkt, wo das alte Vormundschaftsgesetz durch das Betreuungsgesetz abgelöst wurde, wird Menschen mit behinderung sehr viel mehr selbst zugetraut, was sich ja allein durch die unterschiedlichen Bereiche, für die eine Betreuung angeordnet werden kann, zeigt.
Und dann muss man das ganze eben alles seperat betrachten. Und in diesem Fall geht es einzig um die Epilepsie deines Sohnes, weil das die Argumentation der Einrichtung war. Wie viele menschen haben eine Epilepsie, ohne eine geistige oder körperliche Behinderung zu haben.... Für die gibt es ein paar klare Regeln, was sie nicht tun dürfen, was z.B. das Fahren mit Auto oder Fahrrad betrifft, das betreiben schwerer Maschinen etc. eben die Bereiche, wo man ganz offensichtlich eine Gefahr für sich selbst und andere ist. Aber alles andere entscheiden diese Menschen ganz für sich allein, es schreibt ihnen niemand vor, wohin sie sich mit wem zu bewegen haben. Sollte dies eine strittige Angelegenheit sein, wird es im Zweifelsfall per Gerichtsbeschluss geklärt und es gibt eine entsprechende Betreuung. Aber dann entscheidet eben auch nicht die Einrichtung/ unsere gesellschaft oder wer auch immer wie und wo sich jemand bewegen darf sondern eben der gesetzliche Betreuer. Und wenn ihr als Eltern das Sorgerecht habt und stellvertretend für euren Sohn bestimmt, wie Spaziergange für ihn geregelt sind und wer ihn begleiten darf und wer nicht, dann hat die Einrichtung sich daran zu halten, ansonsten erfüllt sie, wenn man es ganz nüchtern betrachtet, den Straftatbestand der Freiheitsberaubung.
NAtĂĽrlich kann die Einrichtung dann kommen, dass sie nicht ausreichend Personal hat, aber wenn du andere Menschen dann spazieren gehen siehst, wird sich diese Argumentation nicht lange halten lassen.
Bei uns haben für solche Fälle auch die sehr fitten Bewohner entsprechend ihr Notfallmedikament in der Tasche und dazu einen Zettel, wo drauf steht, wann und wie es verabreicht werden muss. Und damit sind alle Leute in der LAge, entsprechende Hilfe zu leisten.
Liebe GrĂĽĂźe, Diana