Hallo zusammen,
hier Anhaltspunkte fĂĽr die Einstufung bei Epi im SBA:
Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten
(generalisierte [große] und komplex fokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten)
GdB: 40
selten
(generalisierte [große] und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen)
GdB: 50 - 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen)
GdB: 60 - 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex fokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich)
GdB: 90 - 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung/B]
GdB: 30
Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikation drei Jahre Anfallsfreiheit besteht. Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB/MdE-Grad mehr anzunehmen.
Quelle: Anhaltspunkte 2008
Kommentierung: 3. fortgeführte Auflage - Stand: März 2008 -
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)
zu finden bei http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html
Liebe GrĂĽĂźe,
Martina