von *Martina* » 4/4/2008, 08:38
Hallo Ute,
herzlich willkommen hier!
Und deinem Sohn alles Gute zum Geburtstag!
Kinder können die Hilfe zur Pflege beantragen bzw. die Eltern.
Das weiß ich definitiv, weil ich gestern meinen Antrag für Unterstützung des Hospizaufenthaltes abgeschickt habe.
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, dann hat man ein Recht auf Unterstützung wenn die Pflegekasse nicht greift.
Ich sags jetzt mal an unserem Beispiel. Jakob bekommt für die Kurzzeitpflege 1432 Euro pro Jahr. Über die Pflegekasse. Die gesetzlichen Krankenkassen würden für den Aufenthalt im Hospiz pro Tag 149, 10 Euro leisten. Bei unserer privaten Versicherung steht das aber nicht im Leistungskatalog.
Und dann greift hier die Hilfe zur Pflege - wenn das Sozialamt die Maßnahme absegnet.
In manchen Fällen musst du deine Einkommensverhältnisse offen legen - in manchen nicht.
Und du kannst, so wie ich es verstehe, das durchaus für einzelne Projekte beantragen. Da müsstest du noch mal bei den Überschriften in dem Link oben schauen.
Liebe Grüße,
Martina
Zuletzt geändert von
*Martina* am 4/4/2008, 08:44, insgesamt 1-mal geändert.
Jakob (*11/02), V.a. angeborene unbekannte Stoffwechselstörung, schwerst mehrfachbehindert, Z.n ALTE, ICP, blind, Microcephalus, Epilepsie, Sondenkind mit PEG, Hüftluxation bd., Kyphose. Bruder von Pauline (15 J.) und Sophie (13 J.).