schon zum 01.Oktober hat sich in der Pflegeversicherung einges geändert:
Das gilt bereits ab Oktober 2012...:
Die Pflegekassen haben ihren Versicherten künftig nach Eingang eines Antrags auf Pflegeleistungen direkt einen konkreten Beratungstermin in den kommenden zwei Wochen beim Medizinischen Dienst anzubieten. Oder (auch das ist neu), sie stellen einen Beratungsgutschein aus, der innerhalb der zwei Wochen bei einem anderen unabhängigen Gutachter, der unter drei Vorschlägen ausgewählt werden kann, eingelöst wird.
Sie stellen – über die allgemeine Unterrichtung und Unterstützung hinaus – auf Wunsch das für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit angefertigte Gutachten des Medizinischen Dienstes oder des beauftragten unabhängigen Gutachters zur Verfügung. Ferner wird über eine von dort gegebene Rehabilitationsempfehlung informiert – und was gegebenenfalls daraus hinsichtlich einer vorgeschlagenen Rehabilitationsmaßnahme folgen kann.
Befindet sich eine pflegebedürftige Person in einer "Kurzzeitpflege" (in Ergänzung der häuslichen Pflege) oder einer "Verhinderungspflege" (etwa während einer Erkrankung oder während des Urlaubs der Pflegekraft), so wird künftig für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Das erleichtert es Pflegepersonen, hin und wieder eine Auszeit zu nehmen. Bisher gingen sie während solcher Zeiten leer aus.
kompletten Text könnt ihr hier lesen.
viele GrĂĽĂźe
Silke