Ich denke, hier kann ich mich mal einbringen, war ja jahrelang Mod in einem Familienrechtsforum.
Wie sieht es da mit dem Pflegegeld und Kindergeld aus?
Ich nehme mal an, daß Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird. In diesen Unterhaltsbeträgen ist sozusagen
schon anteilig das Kindergeld mit "eingefaßt", im Endunterhaltsbetrag ist das hälftige Kindergeld, was ja dem unterhaltszahlenden Elternteil zusteht schon abgerechnet ( also Regelbetrag minus hälftiges Kindergeld = Unterhaltszahlbetrag), demnach kann weiteres anteiliges Kindergeld nicht gefordert werden.
Mit dem Pflegegeld ist das so ne Sache, in wieweit muß es denn gepflegt werden am Wochenende? Fallen in die Woche Therapien?
Mein Ex bekommt kein anteiliges Pflegegeld für die beiden Wochenenden im Monat aus folgendem Grund, im Höchstfall wären das anteilig 25-30 Euro im Monat, die Hauptpflege fällt aber in die Woche u.a. durch die ganzen Therapien, die Pflege am Wochenende beim Ex ist nicht so intensiv und zeitaufwendig, als daß es eine Zahlung von 25-30 Euro berechtigen würde. Es kommt also drauf an, was am Wochenende an Pflege wirklich geleistet wird anhand Zeit und Intensität. Einklagbar wäre es nur, wenn wirklich nachweisbar erhebliche Pflege geleistet würde und selbst da zieht nicht jeder Richter mit.
Aber, da du und dein LG anscheint nicht verheiratet seid, wäre es da nicht möglich, dich sozusagen als Verhinderungspflege eintragen zu lassen für diese Wochenenden? Da müßte die Mutter dann auch mitspielen , weiß ja nicht, inwiefern sie die Verhinderungspflege schon anderweitig nutzt. Als Ex noch ne LG hatte, haben wir das so gemacht, daß sie 2 mal 7 Stunden je Wochenende an Verhinderungspflege geltend gemacht hat als Nichtangehörige, mir wurde dann nichts abgezogen vom Pflegegeld und Ex und LG konnten von dem Verhinderungspflegegeld mit Kids was unternehmen. Ich hab das in dem Fall als legitim angesehn, da diese Frau sich schließlich mit um die Kids gekümmert hat. Vielleicht wäre das eine Option?