Hi,
ich habe wieder mal gegoogelt.
Sophie passt immer mal zwischendurch auf Jakob auf und irgendwie finde ich, dass das mal schon o.k. ist, aber nicht die Norm sein sollte.
Nach
§ 39 SGB XI gilt:
Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.
Ich verstehe das nun so, dass ich, wenn Sophie oder Pauline auf Jakob aufpassen, den Betrag von 685 Euro jährlich zur Verfügung habe (PS3) um ihnen die Möglichkeit zu geben, hier Geld zu verdienen (immer außerhalb von dem, was unter Geschwistern normal sein sollte - etwa, wenn der PD ausfällt und ich dringend einkaufen gehen muss...). Und dies natürlich unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes, sprich, dass minderjährige Kinder zur Betreuung täglich nicht länger als zwei Stunden arbeiten bzw. beschäftigen dürfen.
M.W. ist dies Regelung für alle im Gesetz genannten Personengruppen nur generell einmal im Jahr gültig. Also nicht - einmal Oma, einmal Geschwisterkind.
Wobei das übrige Geld der Verhinderungspflege durchaus an eine weitere dritte Person ausgezahlt werden darf.
Hat jemand von euch Erfahrung damit?
Liebe Grüße,
Martina