Demente oder psychisch kranke Personen werden nicht in Pflegestufe 1 eingeteilt, wenn sie noch weitgehend selbsständig essen, laufen oder sich waschen können.
Da die Pflege dieser Menschen durch Verwandte oder Betreuer weniger als 45 Minuten täglich dauere - (soviel ist für Pflegestufe 1 nötig) - sie erhalten also kein Pflegegeld.
Ihnen können aber jährlich bis zu 2.400 € Betreuungskosten erstattet werden.
(LSG Hessen - AZ: L 8 P 35/07)