http://www.bayern.de/Pressemitteilungen ... /index.htm
Welt-Down-Syndrom-Tag" am 21. März 2010 - Sozialministerin Haderthauer: "Die UN-Behindertenrechtskonvention ist wichtiges Signal"
Welt-Down-Syndrom-Tag" am 21. März 2010
Sozialministerin Haderthauer: "Die UN-Behindertenrechtskonvention ist wichtiges Signal"
"Die meisten Menschen mit Down-Syndrom gelten als geistig behindert. Ihre Lebenssituation hat sich in den letzten Jahrzehnten jedoch grundlegend gewandelt. Wie gut sich Menschen mit Down-Syndrom entwickeln können, hängt ganz entscheidend von einer möglichst früh einsetzenden Förderung ab. Der Freistaat Bayern trägt dem erhöhten Förderbedarf von Kindern mit Down-Syndrom in 140 Frühförderstellen mit zahlreichen Außenstellen und 14 Sozialpädiatrischen Zentren Rechnung. Individuelle Förderung erfahren betroffene Kinder auch zunehmend in integrativen Kindertageseinrichtungen", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München mit Blick auf den Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März.
"Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiges Signal, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens wahrzunehmen und behinderten Menschen eine weitestgehend selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Bayern hat mit dem bereits eingeleiteten Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe viele Zielvorgaben schon vorweggenommen. Wir werden diesen Weg konsequent fortsetzen und mit gezielten Förder- und Unterstützungsmaßnahmen die Lebenssituation behinderter Menschen weiter verbessern. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Teilnahme von Menschen mit Down-Syndrom am Arbeitsleben. Für alle, die aufgrund ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, bieten Werkstätten für behinderte Menschen eine der Behinderung angepasste, sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit mit individueller Förderung und Betreuung. In Bayern gibt es ein Netz von180 Werkstätten mit ca. 30 000 Plätzen. Ohne die Werkstätten bliebe vielen Betroffenen die Erwerbsarbeit ganz oder weitgehend verschlossen", so Haderthauer.
"Die neuen Richtlinien zur Förderung von Diensten der Offenen Behindertenarbeit gestalten die ambulanten Strukturen flächendeckend, effizienter und bedarfsorientierter. Ich bin überzeugt davon, dass von den nun landesweit einheitlichen Standards gerade auch Menschen mit Down-Syndrom profitieren werden. Meine Vision ist eine Gesellschaft, in der behinderte Menschen nicht ausgegrenzt werden, sondern mitten drin sind. Die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, über die wir nicht mehr reden müssen", so die Ministerin abschließend.
Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers
LG Mone80