GKV-Spitzenverband und Verband der privaten Krankenversicherungen geben Empfehlung zur Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote
Die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, die man über die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach SGB XI § 45b SGB XI § 45b in Anspruch nehmen kann, sollen nach den "Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen" in der Fassung vom 08.06.2009 besser gefördert werden.
Als förderungsfähig werden u.a. die Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer und Familienentlastende Dienste aufgezählt. Es werden auch Selbsthilfegruppen genannt, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf und deren Angehörige zum Ziel gesetzt haben.
Link zu weiteren Infos: http://www.kinderpflegekompass.de/news/ ... gebote.php
Lieben GruĂź
Reiner