Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Forum zum Thema Körperbehinderung und alle damit in Verbindung stehenden Fragen.

Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon Reiner » 29/4/2011, 22:23

Grundsatzurteil des Finanzgerichts Münster

Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Kommunen in Deutschland dürfen nicht ohne Weiteres das Kindergeld für behinderte Kinder einfordern, wenn diese unter einem Dach mit ihren Eltern leben.
Diese bundesweite gültige Grundsatzentscheidung fällte das Finanzgericht Münster.

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In dem am Freitag (29.04.11) veröffentlichten Urteil traten die Richter den Überlegungen vieler deutscher Städte und Kreise entgegen, das Kindergeld als Ausgleich für eigene Leistungen einzufordern. Die Kommunen führen an, dass sie für die Kinder schließlich eine sogenannte Grundsicherung zahlten. Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht in Münster nicht. Entscheidend sei, wie viel die Eltern zum Unterhalt beitragen. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, im Sinne der Steuerzahler immer wieder mögliche Ansprüche auszuloten und gegebenenfalls geltend zu machen.

Grundsicherung als Gegenargument

In dem konkreten Fall geht es um 184 Euro Kindergeld im Monat, die eine Mutter für ihren schwerbehinderten Sohn bezieht. Daneben hat die Familie drei weitere Einnahmequellen für den Unterhalt des Sohnes: die Grundsicherung von der Kommune, das Pflegegeld von der Pflegeversicherung und ein kleines Einkommen des Sohnes in einer Werkstatt. Laut Bundeszentralamt für Steuern wird Kindergeld grundsätzlich "als Steuervergütung" an die Eltern ausbezahlt, um das Existenzminimum von Kindern zu gewährleisten. Es ist faktisch ein staatlicher Zuschuss für die finanziellen Belastungen, die sich durch ein Kind ergeben. Im vorliegenden Fall argumentierte die Kommune aber, dass sie mit der Grundsicherung bereits für den Unterhalt des Kindes aufkomme. Daher stehe ihr das Kindergeld zu.

Konkreter Bedarf entscheidend


Nach Überzeugung der Richter ist jedoch der konkrete Bedarf des behinderten Kindes entscheidend. Reichen Pflegegeld, Grundsicherung und Einkommen des Sohnes zusammen nicht aus, um den Bedarf zu decken, dann sei davon auszugehen, dass die Eltern den Rest bezahlten. Wenn der Beitrag der Familie das Kindergeld übersteige, hätten Väter und Mütter auch das Recht auf dessen Auszahlung.

Quelle: http://www.wdr.de/themen/panorama/28/ki ... tdComments

Gruß

Reiner

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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon *Martina* » 30/4/2011, 07:27

Morgen Reiner,

auch ich verfolge dieses Thema :wink: ,

schau mal auch hier:
http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t

Aber seit wann gilt das Pflegegeld als Einkommen?

Liebe Grüße,

Martina
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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon Sisa » 30/4/2011, 18:27

Hmm, hallo!

sagt mal, ist diese Aussage im Lesebrief
Assistenzleistungen sind für behinderte Menschen einkommens - und vermögensunabhängig . Ohne bedarfsgerechte persönliche Assistenz ist die soziale Teilhabe eines behinerten Menschen nicht gesichert .
eigentlich richtig?
stammt aus Martinas Link..

habt ihr gegenfalls dazu einen §??

Viele Grüße
Silke
Sisa
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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon *Martina* » 30/4/2011, 19:14

Hallo Silke,

das müsstest du im SGB IX finden,

mit dem Gesetz zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen, wurde das Recht auf Arbeitsassistenz verstärkt. Positiv an der Arbeitsassistenz ist, dass sie einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Negativ ist, dass die Kostenübernahme nicht immer bedarfsdeckend erfolgt.

Quelle: http://www.corina-zolle.de/5.html

Liebe Grüße,

Martina
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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon *Martina* » 30/4/2011, 19:22

Gehört nun gar nicht zum Thema :oops: , aber dass die Kostenübernahme nicht immer bedarfsdenkend ist, ist schon grotesk, oder??
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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon Sisa » 30/4/2011, 20:14

Hallo Martina!
Lieben dank für deine antwort.
Bloß, "dat kenne ich" - hier ist aber die Arbeitsassistenz beschrieben.
Ich frage deshalb, weil beim p.B. die Schulassistenz (dies ist ja denn analog die Arbeitsassistenz) einkommensunabhängig ist, jedoch die Freizeitassistenz vom Einkommen abhängig gemacht wird.
Ich glaub, wir hatten darüber schon mal hallofoniert :cool:

LG
Silke
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Re: Kindergeld für Behinderte nicht antastbar

Beitragvon *Martina* » 1/5/2011, 08:18

Hallo Silke!!

Ja, da haben wir freilich darüber geredet.
Bei der Assistenz in dem Leserbrief, den du erwähnt hast, geht es aber um volljährige Behinderte, die bei den Eltern leben.
M.E. liegt der Knackpunkt bei der Volljährigkeit.

Schönen Sonntag,

Martina
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