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Ist Kurzzeitpflege für Kinder in geeigneten Einrichtungen möglich?
Pflegebedürftige Kinder sollen in Einrichtungen versorgt werden können, die auf ihre besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Dies ist regelmäßig in Einrichtungen der Altenpflege nicht der Fall. Deshalb können pflegebedürftige Kinder Kurzzeitpflege auch in anderen geeigneten Einrichtungen in Anspruch nehmen, die nicht durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassen sind, zum Beispiel in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen oder ähnlich geeigneten Versorgungsstätten. Die Altersgrenze der Kinder wurde durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 18 auf 25 Jahre angehoben.ö