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Willkommen
Herzlich Willkommen im kleinen, freundlichen STEBKE-Forum
Dieses Forum bietet Gelegenheit sich über Behinderungen und chronische Krankheiten (von Kindern) auszutauschen.
Hier ist jeder Willkommen: "alte Hasen", aber auch Eltern, die erst seit kurzem mit der Erkrankung ihres Kindes konfrontiert sind. Im Austausch miteinander können alle voneinander profitieren.
Das Forum bietet die Möglichkeit der Unterhaltung und des gemeinsamen Austauschs.
Die Anmeldung und Nutzung dieses Forums ist kostenlos.
Verhinderungspflege bedeutet, dass der pflegende Angehörige über einen bestimmten Zeitraum durch eine andere Person oder eine Einrichtung bei der Betreuung des Kranken vertreten wird. Die entstehenden Kosten (z.B. die Bezahlung der Vertretung) werden von der Pflegekasse bis zu maximal 1432 € und für höchstens 28 Tage im Jahr ersetzt.
Um eine sogenannte stundenweise Verhinderungspflege handelt es sich, wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden am Tag geleistet wird.
Nach einer Vereinbarung der Spitzenverbände der Pflegekassen vom 5.4.2000 in Siegburg wird das Pflegegeld für den betreffenden Tag nicht gekürzt und der Tag wird nicht auf die Höchstanspruchsdauer von 28 Tagen Verhinderungspflegeleistung im Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass die Verhinderungspflegeleistung in diesem Fall eine echte Zusatzleistung zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist.
Daher: Kein Abzug beim Pflegegeld, wenn die Verhinderungspflege nur stundenweise in Anspruch genommen wird.
Ab dem 01.01.2010 können die Pflegekassen bei Vorliegen der Voraussetzungen jährlich maximal 1.510,00 Euro für die Verhinderungspflege gewähren.
Würdet ihr die Delphintherapie Eurern Kind ermöglichen?
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Insgesamt sind 7 Besucher online: 0 registrierte, 0 unsichtbare und 7 Gäste (basierend auf den aktiven Besuchern der letzten 5 Minuten) Der Besucherrekord liegt bei 604 Besuchern, die am 15/1/2020, 18:02 zeitgleich online waren.